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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungsanspruch“

11. September 2012

Vorsicht bei Werbeabgaben in Form von Zuwendungen!

Urteil des LG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 35 O 11/11 KfH Die Abgabe einer Bonuskarte begründet auch dann keine unzulässige geschäftliche Handlung (§ 3 UWG), wenn sie an Stammkunden gratis abgegeben wird, ansonsten aber für EUR 5,00 käuflich erworben werden muss. Zwar handelt es sich dabei um eine Zuwendung gem. § 7 HWG, jedoch greift der Ausnahmefall des geringen Werts. Dahingegen ist bei der Auslobung einer kostenlosen Zweitbrille eine Zuwendung von nicht geringem Wert anzunehmen.
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01. April 2011

Unterlassungsanspruch bei Werbeanruf nicht auf bestimmte Werbung beschränkt

Urteil des BGH vom 05.10.2010; Az.: I ZR 46/09 a) Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist. b) Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa einem Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.
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28. März 2011

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bei Abspaltung

Urteil des HansOLG Hamburg vom 09.09.2010, 3 U 58/09 Überträgt ein Unternehmen einen Unternehmensteil im Wege der Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen, gehen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, die aus der Geschäftstätigkeit des abgespaltenen Unternehmensteils hervorgehen, mit über. Das übertragene Unternehmen kann dann einen bereits laufenden Prozess als gesetzlicher Prozessstandschafter für das übernehmende Unternehmen weiterführen. Besonderheiten hinsichtlich des Unterlassungsanspruches ergeben sich durch den Übergang der Anspruchsberechtigung nicht, da bezüglich der Wiederholungsgefahr an ein Verhalten des Schuldners angeknüpft wird, welches durch einen Wechsel auf der Gläubigerseite nicht betroffen wird.
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27. August 2010

Wenn abmahnen, dann alle

Urteil des Saarländischen OLG vom 23.06.2010, Az.: 1 U 365/09-91 Ein Berufsverband, der gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße Außenstehender vorgeht, die Verstöße seiner Mitglieder aber planmäßig duldet, handelt rechtsmissbräuchlich. Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches erfolgt dann in erster Linie deshalb, um den Konkurrenten im Wettbewerb zu behindern. Dies gilt umso mehr, wenn sich der Verband die Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen zum Ziel gesetzt hat.
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12. August 2010

Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung

Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08

Die Geltendmachung einer Vielzahl von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Mandant aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer und einem Rechtsanwalt ganz vom Kostenrisiko freigestellt wird, der Mandant dabei jedoch von anfallenden Vertragsstrafen profitiert. Ein solches Modell der Rechtsverfolgung lässt vermuten, dass Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Klägers und seines Rechtsanwaltes.
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28. Dezember 2009

„Atlasprof.“ – von der Irreführung mit Amtstiteln

Urteil des OLG Hamm vom 27.01.2009, Az.: 4 U 147/08

Die Werbung im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit der Bezeichnung "Atlasprof." ist laut OLG Hamm irreführend und somit unlauter. Der Bestandteil "prof." rufe bei den angesprochenen Verkehrskreisen den unrichtigen Eindruck hervor, dass es sich um einen Professor für Atlas(Wirbel) handle. Damit liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor, da hierdurch das Vertrauen der Verbraucher durch die Verwendung eines Amtstitels gewonnen werde. Die Doppeldeutigkeit von "prof." als Abkürzung sowohl für "Professor" als auch für "professionell" muss der Werbende gegen sich gelten lassen.
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02. Dezember 2009

Über Warenbeschreibung & den Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG

Urteil des LG Stuttgart vom 24.11.2009, Az.: 32 O 72/09 KfH

Zu den Pflichten eines Unternehmers gehört es, dem Verbraucher Informationen über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen unter anderem Angaben über Material, Farbe und Größe. Steht ein anderer Unternehmer in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu einem, der diese Pflicht verletzt, hat er gegen diesen ein Unterlassungsanspruch, welcher aus dem Verbraucherschutz des § Abs. 1 Nr.4 BGB-InfoV abzuleiten ist. Ein solcher Unterlassungsanspruch wäre aber dann unzulässig, wenn der Missbrauchseinwand nach § 8 Abs. 4 UWG eingreift. Dieser ist nach herrschender Ansicht aber nur einschlägig, wenn es sich um eine aktiv geltend gemachte Unterlassungsklage handelt.                            
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06. Mai 2009

Inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn dies vorwiegend als eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird. Dafür spricht eine inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Um eigene Wettbewerbsinteressen erfolgreich zu verfolgen, ist es regelmäßig notwendig, dass der abgemahnte Wettbewerbsverstoß endgültig und mit Sicherheit abgestellt ist.

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