Unser wichtigstes Cigarettenpapier
Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 137/09
Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.
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