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Inhalte mit dem Schlagwort „unlauterer Wettbewerb“
03. Mai 2010
Urteil des LG Essen vom 26.03.2009, Az.: 4 O 69/09
Ein Aufdruck auf nichtpersonalisierten Eintrittskarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den Verkauf der Karten über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen untersagt, und dem Inhaber der Karte in einem Veräußerungsfalle den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung versagt, ist rechtswidrig. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit entsprechendem Inhalt stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Erwerber der Karte dar. Ein derartiger Kartenaufdruck greift zu tief in die Nutzungsrechte des Erwerbers ein. Die Betreiberin eines Internetportals zum Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ist vorliegend wegen Wettbewerbsverstößen erfolgreich gegen den Anbieter der Eintrittskarten vorgegangen.
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02. Oktober 2009
Pressemitteilung Nr. 201/2009 des BGH zum Urteil vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/09
Humorvolle und ironische Vergleiche in einem Werbespot sind innerhalb bestimmter Grenzen zulässig. Wenn der Werbende den Mitbewerber weder herabsetzt noch der Lächerlichkeit preisgibt und es sich bei der Darstellung somit lediglich um eine humorvolle Überspitzung handelt, handelt der Werbende nicht wettbewerbswidrig.
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27. Juli 2009
Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 312 O 722/08
Der Verbraucher wird in die Irre geführt, wenn auf einem Etikett mit "100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere" geworben wird, obwohl der Heidel- und Himbeergehalt nur 25 % der Zutaten in dem Ganzfruchtgetränk darstellt. Gerade auch das Abbilden genannter Früchte auf dem Etikett und die violette Farbe des Getränkes unterstützen den Fehlglauben, dass der Smoothie ausschließlich aus den beiden Früchten besteht. Dadurch bedingt geht der Verbraucher nicht davon aus, dass mit Heidel- und Himbeer nur die Geschmacksrichtung gemeint sein soll.
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23. Juni 2009
Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 04.06.2009, Az. L 5 KR 57/09 B ER
Deutsche gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht mit einem Bonussystem für ihre Mitglieder werben, wodurch diese Geld sparen, wenn sie ihre Medikamente bei einer ausländischen Internet- und Versandapotheke bestellen. Vielmehr verstieße so ein Vorgehen gegen geltende Arzneimittelverträge (ALV) der einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus ist diese Form der Werbung auch unlauter, da sie gegen das grundrechtlich normierte Neutralitätsgebot verstößt.
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03. April 2009
Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 48/06
Eine Preisgarantie, die lediglich die abstrakte Gefahr begründet, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist auch dann grundsätzlich keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung, wenn sie die angesprochenen Kunden dazu veranlassen kann, dem Handelnden von Mitbewerbern erstellte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen (Ergänzung zu BGH GRUR 2006, 596 - 10% billiger).
Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen sind nur insoweit zur Geltendmachung von Abwehransprüchen wegen gezielter Mitbewerberbehinderung befugt, als neben den Interessen der Mitbewerber auch die Interessen anderer Personen wie insbesondere der Verbraucher beeinträchtigt sind.
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