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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „unlauterer Wettbewerb“

07. Mai 2014

Unzulässige Werbung mit ‚gesundheitsfördernd‘ ohne ensprechende wissenschaftliche Belege

Urteil des LG Rostock vom 18.01.2013, Az.: 6 HK O 83/12

Die Bewerbung eines Schuhmodells mit gesundheitsfördernder Wirkung allein durch das Tragen desselbigen stellt dann eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn diese nicht wie angeführt wissenschaftlich belegt ist. Wird dem Produkt beispielsweise eine allgemein erhöhte Muskelaktivität im Mittel um 30% zugesprochen, betrifft diese aber tatsächlich lediglich einen Muskel und ist nur im Einzelfall eine Steigerung um bis zu 29% zu erreichen, so ist diese Ausweitung des Studien-Ergebnisses unzulässig.

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13. November 2013

Unternehmensbezogene Imagewerbung mit Einkaufsgutscheinen

Urteil des OLG Bamberg vom 09.10.2013, Az.: 3 U 48/13 Die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen in Höhe von 5 € im Rahmen eines "Kunden werben Kunden!"-Programms einer Apotheke für die Werbung von Neukunden, die ab 20 € Einkaufswert für rezeptfreie Produkte eingelöst werden können, stellt keine produktbezogene Absatzwerbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), sondern unternehmensbezogene Imagewerbung des Apothekers dar.
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03. Juni 2013

Einwilligung in Werbeanrufe II

Urteil des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 169/10 a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen. b) Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben wurde, die der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt. c) Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.
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19. März 2013

Taxibestellung

Urteil des BGH vom 18.10.2012, Az.: I ZR 191/11 a) Die Bestimmungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. b) Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG, wenn ein Taxiunternehmer für Fahraufträge, die unter der Telefonnummer eines seiner Betriebssitze eingegangen sind, ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden Taxen einsetzt, die er an einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde bereithält.
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08. Februar 2013

Solarinitiative

Urteil des BGH vom 12.7.2012, Az.: I ZR 54/11

a) Stellt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft in amtlichen Nachrichten und Schreiben eine Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen prominent heraus, ohne auch andere Anbieter der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zu nennen, und entnehmen die Verbraucher der Darstellung, dass es sich aus Sicht der öffentlichen Hand um ein besonders vertrauenswürdiges Unternehmen handelt, liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur neutralen und objektiven Amtsführung und eine unlautere geschäftliche Handlung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG vor.
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04. Oktober 2011

Gegner dürfen genannt werden!

Urteil des LG Köln vom 30.11.2010, Az.: 33 O 200/10 Berichtet ein Anwalt auf seiner Homepage über einen von ihm betreuten Prozess, so handelt es sich nicht um eine geschäftliche Handlung, wenn lediglich der Name des Gegners, nicht aber der des Mandanten veröffentlicht wird.
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12. September 2011

Freistaat Bayern verstößt gegen GlüStV

Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10

Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.
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23. Mai 2011

Rechtsmissbrauch bei sachfremden Motiven

Urteil des OLG Hamm vom 10.08.2010, Az.: I-4 U 60/10 Ist die Intention von Abmahnungen auf ein Gebührengewinnerzielungsinteresse gerichtet, stellt die Geltendmachung solcher Ansprüche einen Rechtsmissbrauch dar und dient nicht dem Schutz des unlauteren Wettbewerbs. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit reicht nicht aus, um von einem Missbrauch auszugehen, jedoch genügt ein sachfremdes Motiv. Ein solches sachfremdes Motiv liegt vor, wenn in der Unterlassungserklärung Vertragsstrafen unabhängig von einem Verschulden gefordert werden.
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01. April 2011

Koppelung von Preisausschreiben und Warenbezug kann zulässig sein

Urteil des BGH vom 05.10.2010, Az.: I ZR 4/06 a) Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, welche bei der Kopplung von Warenverkauf und einem Preisausschreiben/Gewinnspiel anzunehmen ist, ist unzulässig, wenn sie nach § 3 I UWG die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonst. Marktteilnehmern beeinträchtigen.
Nach §§ 3, 4 Nr. 6 UWG handelt es sich um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben an ein Umsatzgeschäft, die den Richtlinien (2005/29/EG) über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht.
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02. Juni 2010

Rechnung mit Umsatzsteuer keine Selbstverständlichkeit

Urteil des LG Bremen vom 27.08.2009, Az.: 12 O 59/09

Beim Warenverkauf auf der Internetplattform eBay darf in der Artikelbeschreibung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer beworben werden. Dies stellt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Zum einen ist wie vorliegend bei Kleinbeträgen unter 150,- EUR der separate Ausweis der MwSt. entbehrlich. Weiterhin könnte es sich beim Verkäufer um einen Kleinunternehmer handeln, der von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Somit wird gerade keine Selbstverständlichkeit angepriesen.

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