Gerichtszuständigkeitsfragen bei Online-Wettbewerbsverstößen
Bei Streitigkeiten über die Zahlung von Abmahnkosten aufgrund wettbewerbsrechtlicher Verwendung einer Widerrufsbelehrung im gewerblichen Verkehr sind gemäß § 13 UWG die Landgerichte zuständig. Bestehen trotz des Gerichtsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Unklarheiten über die Gerichtszuständigkeit, ergeht eine Verweisung des mit der Gerichtszuständigkeit befassten Gerichts zurück an das zuerst verweisende Gericht.