Werbung mit noch nicht erteiltem Patentschutz wettbewerbswidrig
Urteil des LG Düsseldorf vom 31.07.2008, Az.: 4b O 210/07
Solange lediglich eine (offengelegte) Anmeldung eines Patents vorliegt, darf nicht mit dem Hinweis auf ein bereits erteiltes Patent geworben werden. In Fällen (offengelegter) Patentanmeldungen muss vielmehr in geeigneter Weise zum Ausdruck kommen, dass noch kein Patentschutz erteilt wurde. Wirbt ein Unternehmen trotzdem mit bereits erteiltem Patent handelt dieses im Sinne von § 5 UWG irreführend.
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