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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unitymedia“

21. Mai 2019 Top-Urteil

Nutzung von WLAN-Router für WLAN-Hotspots ohne Kundenzustimmung

Urteil des BGH vom 25.04.2019. Az.: I ZR 23/18

In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von §7 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und sie auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

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26. Februar 2018

Unitymedia darf Kunden-Router für flächendeckendes WLAN-Netz nutzen

© Piotr Adamowicz - Fotolia.com
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 02.02.2018, Az.: 6 U 85/17

Der Internetanbieter Unitymedia darf die Router, die das Unternehmen seinen Kunden zur Verfügung stellt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals nutzen. Die dafür notwendige Aufschaltung eines zusätzlichen Signals auf die Router der Kunden stellt laut dem OLG Köln keine unzumutbare Belästigung der Kunden im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. Gegenüber dieser geringen Belästigung überwiegt das berechtigte Interesse des Anbieters, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn für die Kunden jederzeit die Möglichkeit besteht, gegen diese Praxis Widerspruch einzulegen (sog. Opt-Out).

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10. August 2011

„Kein Telekom-Anschluss nötig“

Urteil des BGH vom 20.01.2011, Az.: I ZR 28/09 Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass "Kein Telekom-Anschluss nötig" oder "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig!" sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht, "Call-by-Call"-Telefonate zu führen.
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22. Dezember 2009

Irreführende Werbeslogans von Unitymedia Hessen

Pressemitteilung des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 90/09 

Die Werbeslogans des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit isolierten Zitaten aus Testergebnissen, welche zuvor in Computerzeitschriften publiziert wurden, können irreführend und damit wettbewerbswidrig sein.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Verbraucher mit dem Zitat "... im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschlussgeschwindigkeiten liegt Unitymedia vorn" unzutreffend eine überregionale Verfügbarkeit suggeriert wird, obwohl der Werbende lediglich örtlich begrenzt seine Leistung erbringt.
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