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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „unerwünschte Werbung“

23. November 2015

Zur Haftung eines Verlags für das unerwünschte Zustellen von Werbematerialien

© Johanna Mühlbauer - Fotolia.com
Urteil des AG Charlottenburg vom 07.08.2015, Az.: 216 C 13/15

Der Verlag von kostenlosen Wochenzeitungen kann nicht als mittelbarer Störer für das unerwünschte Zustellen von in dieser Zeitung enthaltenen Werbemaßnahmen herangezogen werden, wenn dieser alle notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen, wie die Überwachung mittels einer Datenbank und Kontrolleuren, veranlasst hat. Zudem unterliegen geringfügige Ausreißer (vorliegend drei Zustellungen innerhalb von zwei Jahren) dem Lebensrisiko des Einzelnen, sodass folglich kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrechts des Betroffenen vorliegt.

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19. Juli 2010

Versenden von Bestätigungs-SMS keine unerwünschte Werbung

Urteil des AG Berlin-Mitte vom 12.01.2010, Az.: 14 C 1016/09

Bietet ein Mobilfunkdienst seinen Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um einen angebotenen Dienst zu beantragen und versendet dieser im Anschluss daran eine Bestätigungs-SMS, stellt dies keine unerwünschte Werbung dar. Die SMS wird hier nicht mit dem Ziel der Absatzförderung, sondern auf Erfüllung der Informationspflichten und Einholung der Einwilligung des Nutzers versendet.

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