Streitwert bei Unterlassungsklage bezüglich unerwünschter Werbemails
Begehrt der Inhaber eines Gewerbes die Unterlassung unerwünschter Werbemails und beantragt für ein entsprechendes Verfahren vor dem Landgericht Prozesskostenhilfe, so muss das Gericht diese verweigern, wenn es für den aussichtsreichen Teil der Klage nicht zuständig ist und kein Verweisungsantrag an das Amtsgericht gestellt worden ist. Der Streitwert für eine solche Unterlassungsklage liegt nämlich im Regelfall unter 3.000 €, etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Kläger mit einer gewissen Hartnäckigkeit der Beklagten rechnen muss.