Fußballtrikots mit ausländischem Sportwetten-Sponsor dürfen in Deutschland verkauft werden
Beschluss des OVG Bremen vom 23.03.2010; Az.: 1 B 356/09
Kaufhäuser dürfen Fußballtrikots auch dann verkaufen, wenn auf den Artikeln das Logo eines ausländischen Sportwettenanbieters aufgedruckt ist, der hierzulande nicht im Besitz einer gültigen Glücksspiellizenz ist. Es handelt sich bei dem Verkauf nicht um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, sondern nur um den Verkauf von Fansportartikeln, da der für Werbung erforderliche Wille fehlt.
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Kaufhäuser dürfen Fußballtrikots auch dann verkaufen, wenn auf den Artikeln das Logo eines ausländischen Sportwettenanbieters aufgedruckt ist, der hierzulande nicht im Besitz einer gültigen Glücksspiellizenz ist. Es handelt sich bei dem Verkauf nicht um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, sondern nur um den Verkauf von Fansportartikeln, da der für Werbung erforderliche Wille fehlt.