„Visa Entropay“ darf nicht einzige unentgeltliche Zahlungsart sein
![© full image - Fotolia.com](https://www.kanzlei.biz/wp-content/uploads/2015/11/Kreditkartenstapel-160x138.jpg)
Wird dem Verbraucher zur Bezahlung von Online-Dienstleistungen (hier: Buchung von Flugreisen) als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Nutzung einer "Visa Entropay"-Karte angeboten, stellt dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß dar. Bei "Visa-Entropay" handelt es sich um eine Art virtuelle (Prepaid-) Kreditkarte, welche in Deutschland nur gering verbreitet ist und keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit darstellt.