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Urteil_Bundesgerichtshof

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16. Oktober 2013

Google Adwords Anzeige „VorratsGmbH ab 1450 €“ irreführend

Urteil des OLG Dresden vom 19.02.2013, Az.: 14 U 1810/12 Die Werbeanzeige „VorratsGmbH ab 1450 €“ ohne die zusätzliche Angabe, dass noch das Stammkapital von mindestens EUR 25.000.- hinzukommt, ist irreführend, da die angesprochenen Verkehrskreise grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass der angegebene Preis von EUR 1.450, - nicht dem tatsächlichen Preis für eine eintragungsfähige GmbH entspricht. Ferner ist die Werbung mit der Bezeichnung „1 Euro GmbH“ irreführend, wenn damit eigentlich eine Unternehmergesellschaft gemeint ist. Eine solche Gesellschaft muss immer unter der korrekten Bezeichnung, „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“, aufgeführt werden. Andernfalls entstünde der Anschein, es handele sich bei der GmbH für 1 Euro um eine vollwertige GmbH, was aber nicht der Fall ist.
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