DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Typenbezeichnung“

18. Februar 2019

Hersteller muss auch bei Werbung für „No-Name“-Elektrohaushaltsgeräte genannt werden

© Rawf8 - Fotolia.com
Urteil des LG Dortmund vom 24.10.2018, Az.: 10 O 15/18

Ein Möbelhändler muss in einem Werbeprospekt, mit dem er unter anderem auch Elektrohaushaltsgeräte wie beispielsweise Kühlschränke bewirbt, den Hersteller der jeweiligen Geräte angeben. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den beworbenen Geräten um sogenannten „No-Name“-Produkte handelt. Die Angabe des Herstellers sei genauso wie die Mitteilung der Typenbezeichnung ein wesentliches Merkmal der Elektrohaushaltsgeräte. Die Herstellernennung sei erforderlich, um dem Verbraucher einen Vergleich zwischen den Geräten unterschiedlicher Hersteller zu ermöglichen und ihm zumindest einen Anhaltspunkt zur Einschätzung des jeweiligen Preis-/Leistungsverhältnis zu geben.

Weiterlesen
17. August 2016

Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten

© Oleksandr Delyk - Fotolia.com
Urteil des LG Braunschweig vom 24.03.2016, Az.: 21 O 2104/15

Fehlen in einem Werbeprospekt für Küchen-Elektrogeräte die jeweiligen Typenbezeichnungen, liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Die Typenbezeichnung der Geräte stellt ein wesentliches Merkmal des Produkts dar und ist für den Verbraucher erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei identifizieren und mit anderen Produkten vergleichen zu können.

Weiterlesen
05. Juli 2016

Werbeprospekt für Küchen muss Typenbezeichnung der verbauten Elektrogeräte enthalten

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Beschluss des OLG Bamberg vom 11.03.2016, Az.: 3 U 8/16

Bewirbt ein Möbelhaus in einem Werbeprospekt Komplettküchen, so stellt diese Werbung selbst dann ein Angebot i. S. d. § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG dar, wenn sie nicht als bindendes Angebot oder „invitatio ad offerendum“ zu qualifizieren ist. Voraussetzung ist einzig, dass Merkmale und Preise der Produkte so angegeben sind, dass der Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen kann. Ist dies der Fall, so müssen die Herstellerbezeichnungen der in den Küchen verbauten Elektrogeräte als wesentliche Merkmale zwingend im Prospekt genannt werden.

Weiterlesen
02. Juni 2016

Küchenwerbung ohne Herstellerangabe und Typenbezeichnung der Elektrogeräte unzulässig

© ostap25 - Fotolia.com
Urteil des LG Potsdam vom 09.03.2016, Az.: 52 O 115/15

Bei einer Küchen-Werbung in einem Prospekt ist es notwendig, sowohl den Hersteller als auch die Typenbezeichnung der abgebildeten Elektrogeräte anzugeben. Denn die Funktionalität und Qualität wird nicht nur anhand des Korpus der Küche an sich, sondern ebenso anhand der Elektrogeräte, mit denen diese ausgestattet ist, beurteilt. Deshalb stellen diese Angaben wesentliche Merkmale des angebotenen Produkts dar, welche dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.