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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Treppenlift“

18. August 2009

900 € – Gutschein für Treppenlifte wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2009, Az.: 4 U 154/08

Der beklagte Händler von Treppenliften hatte Verbrauchern 900 € - Gutscheine durch ein Werbeschreiben zugestellt. Dabei verstieß er gegen altes und neues Wettbewerbsrecht. Über den Einlösewert hinaus sind auch Richtwerte des zu erwartenden Grundkaufpreises zur klaren und eindeutigen Einschätzung des Preisnachlasses anzugeben. Um dem Transparenzgebot zu entsprechen sind zudem die vom Gutschein abgedeckten Waren- und Dienstleistungskäufe samt Mindesteinkaufswert und Einlösezeitraum anzugeben.
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