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Urteil_Bundesgerichtshof

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30. August 2024

Leerverkäufe auf Ticket-Zweitmarkt sind rechtswidrig

© cheremuha - stock.adobe.com
Urteil des LG München I vom 26.07.2024, Az.: 37 O 2100/22

Der Unterlassungsklage des FC Bayern München gegen die Plattform Viagogo wurde durch das LG München I teilweise stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts sind sog. Leerverkäufe als rechtswidrig einzustufen, da es eine Irreführung darstelle, weil der Verkauf nur auf Spekulation über das Ticketkontingent beruht. Bei den Leerverkäufen geht es um das Verkaufen von Tickets bevor der Verein diese zur Verfügung gestellt hat. Auch wurde eine Klausel in den AGB des Vereins bestätigt, nach der Inhaber eines auf dem Zweitmarkt erworbenen Tickets abgewiesen werden können, da ein legitimes Interesse an sozialem Preisgefüge besteht.

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