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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Testkauf“

20. August 2012 Top-Urteil

Kein Glückspiel für Minderjährige

© Walter Arce
Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2012, Az.: I-4 U 21/10

Konzessionierte Glückspielveranstalter und Vermittler (Lottoannahmestellen) haben die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen auszuschließen. Das Vorgehen eines Vereins bei dem die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegeben sind, ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dieser gezielt nur die Beklagten in Anspruch nimmt oder wenn dieser das Vorgehen gegen die staatlichen Lotteriegesellschaften mittelbar zum Vereinszweck erhebt.

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02. Oktober 2017

Testkauf: Privat oder gewerblich?

© Sergey Ilin - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 60/16

a) Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.

b) Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.

c) Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.

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09. August 2011

Rubbellose nichts für Minderjährige?

Urteil des OLG Koblenz vom 01.12.2010, Az.: 9 U 258/10

Die Durchführung von Testkäufen (durch Minderjährige) im größeren Umfang ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Veranstalter und Verkaufsstellen von autorisierten öffentlichen Glücksspielen haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Dabei haftet der Veranstalter für das Verhalten des Verkaufspersonals. Der Verkauf von Rubbellosen ist nicht kerngleich zu der Teilnahme an allen übrigen öffentlichen Glücksspielen. Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie entweder persönlich die Rechtsverletzung begangen oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert haben.

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06. Dezember 2010

Minderjähriger als Testkäufer für Alkohol

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2010, Az.: 416 O 78/10 Tankstellenbetreibern ist es untersagt, an Minderjährige alkoholische Getränke zu verkaufen. Um einen derartigen Wettbewerbsverstoß nachweisen zu können, ist es zulässig einen minderjährigen Testkäufer hierfür einzusetzen, soweit sichergestellt ist, dass der Minderjährige den Alkohol nur zum Zwecke des Testkaufs erwirbt und nicht, um diesen selbst zu verzehren.
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30. Oktober 2009

War es das T-Shirt oder war es das nicht?

Urteil des LG Düsseldorf vom 08.07.2009, Az.: 2a O 150/08

Die Lizenznehmerin einer Gemeinschaftsmarke ist zudem ermächtigt worden, Markenrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Um eine solche Verletzung aufzudecken, ist ein Testkauf durchgeführt worden. Im Etikett des gekauften weißen Damen-Tanktop soll die Buchstabenfolge TU eingestickt gewesen sein. Der Testkäufer kann sich nicht an das T-Shirt erinnern, daher kann er ein vorgelegtes T-Shirt nicht zweifelsfrei wiedererkennen. Die Bestätigung der Übereinstimmung kann auch nicht durch Inaugenscheinnahme erbracht werden.
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