Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 28.02.2013, Az.: 16 U 86/12
Klauseln bei Luftbeförderungsverträgen, die eine unbeschränkte Änderung der Abflugzeit oder des Abflugterminals nach Aushändigung des Flugscheins vorbehalten oder intransparente Tarifberechnungen bei der Nutzung von Coupons beinhalten, sind unzulässig.
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