Verfall von Prepaid Karten bei Handys unzulässig
Urteil des LG München I vom 26.01.2006, Az.: 12 0 16098/05
Laut Urteil des LG München I sind Verfallsklauseln in Mobilfunkverträgen bei Prepaid-Handys nach denen das Guthaben bei Nichtbenutzung des Handys innerhalb eines Jahres verfällt, unzulässig.
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