E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer müssen in die Widerrufsbelehrung
![© nmann77 - Fotolia.com](https://www.kanzlei.biz/wp-content/uploads/2014/09/Widerrufsbelehrung-160x107.jpg)
Neben der Postanschrift müssen seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie 2014 auch die E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, sollten diese vorhanden sein. Ein Fehlen dieser Angaben kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen führen.