Haftung des Branchenverzeichnisses für wettbewerbswidrigen Eintrag
Ist die Einstellung von Basisdaten in einem Telefonbuch irreführend, haftet der Verlag grundsätzlich nicht wettbewerbsrechtlich dafür. Anders ist dies allerdings, wenn der Verlag in Kenntnis der falschen Einordung den Verzeichnisinhalt weiter fortführt.