„Der Tee mit Zzischh“
Urteil des OLG Köln vom 18.11.2011, Az.: 6 U 119/11
Der Slogan "Der Tee mit Zzischh" für das Produkt "Sparkling Tea" führt in Verbindung mit der Produktaufmachung, beim Durchschnittsverbraucher, nicht zu dem unzutreffenden Eindruck, dass das Getränk nicht nur auf Tee-Extrakten, sondern auf aufgebrühtem Tee basiert.
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