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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Tee“

03. Dezember 2015 Top-Urteil

Werbung für Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere oder Vanille ist irreführend

© Olga Kvach
Pressemitteilung Nr. 197/2015 zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.. I ZR 45/13

Die Etikettierung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung sich eine Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ befinden, ist geeignet, den Käufer irrezuführen, wenn der Tee tatsächlich keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthält. Die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung sind insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein durchschnittlich informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann.

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11. Oktober 2019

„Fit und Schlank“ durch Grün-Schwarztee-Melange: Zulässige Auslobung?

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Urteil des VG Bayreuth vom 19.06.2019, Az.: B 7 K 17.741

Vertreiber von Lebensmitteln haben zwingend darauf zu achten, dass bei Verwendung einer speziellen Auslobung für ein Produkt klargestellt wird, auf welche Inhaltsstoffe sich die Auslobung bezieht. So hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden, dass der Vertreiber einer Grün-Schwarztee-Melange bei Verwendung der Auslobung „Fit & Schlank“ darauf hinweisen muss, auf welche Inhaltsstoffe des Tees sich die schlankheitsfördernde Wirkung bezieht. Ansonsten würde es sich nämlich um irreführende Werbung handeln. Dies insbesondere aus dem Grund, da der Verbraucher auf die Idee kommen könnte, dass sich die schlankheitsfördernde Wirkung des Tees aus der Zusammensetzung der gesamten Inhaltsstoffe des Tees ergebe.

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02. Februar 2016

Für Rotbuschtee darf nicht mit Aussage „Vitamine GESUND“ geworben werden

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Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Werbung für einen Rotbuschtee mit der Aussage „Vitamine GESUND“ ist wettbewerbswidrig, da es sich bei dem Begriff „gesund“ um eine unspezifische, gesundheitsbezogene Angabe i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO handelt. Die Werbeaussage suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Verbesserung des Gesundheitszustands, ohne konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen zu nennen, wobei Art. 10 Abs. 3 HCVO entgegen der Annahme des BGH bereits jetzt uneingeschränkt gilt.

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04. August 2015

Begriff „Detox“ ist gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO

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Urteil des LG Düsseldorf vom 22.05.2015, Az.: 38 O 119/14

Der Begriff „Detox“ wird von einem verständigen Durchschnittsverbraucher im Sinne einer entgiftenden Wirkung verstanden. Die Silben „de“ und „tox“ können ohne spezielle Fremdsprachenkenntnisse als Negierung einerseits und Gift andererseits gedeutet werden. Insbesondere ist „Detox“ kein Kunstbegriff, der lediglich eine bestimmte Lebenseinstellung oder einen derzeitigen Wellnesstrend umschreibt. Die Beschreibung als „Detox“ bringt damit mittelbar einen Zusammenhang zwischen Produktkonsum und Gesundheit zum Ausdruck, „Detox“ ist somit eine gesundheitsbezogene Angabe.

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05. Juni 2015 Top-Urteil

Bewerbung eines Früchtetees mit irreführender Umverpackung

© Olga Kvach |
Urteil des EuGH vom 04.06.2015, Az.: C-195/14

Erweckt die Etikettierung eines Lebensmittels insgesamt den Eindruck des Vorhandenseins einer bestimmten Zutat, die jedoch tatsächlich nicht vorhanden ist, liegt eine Irreführung des Verbrauchers über die Eigenschaften des Produkts vor (hier: Verwendung der Angabe „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ und der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf der Verpackung eines Früchtetees, der diese Zutaten nicht enthält).

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02. August 2010

Tee mit Ginkgoblätter ist wettbewerbswidrig

Urteil des LG Hamburg vom 16.03.2010, Az.: 312 O 300/09 In Deutschland sind Ginkgoblätter nach der Verkehrsauffassung nicht als Lebensmittel einzustufen, sondern fallen unter den Bereich der Arzneimittel. Ginkgoblätter sind auch nicht zur Herstellung von Lebensmitteln zugelassen. Dies hat zur Folge, dass der Vertrieb von Teeprodukten, die Ginkgoblätter als Bestandteil aufweisen, gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstößt und damit wettbewerbswidrig ist.

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