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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „technische Maßnahmen“

13. Juni 2016

Seitensperren wegen AdBlock-Nutzung dürfen nicht umgangen werden

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Urteil des LG Hamburg vom 03.12.2015, Az.: 308 O 375/15

Werden vom Betreiber einer Internetseite Maßnahmen getroffen, welche Nutzern eines Werbeblockers den Zugang zur Webseite verwehren sollen, so handelt es sich hierbei um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a I UrhG, dessen Umgehung mittels spezieller Filterregeln eine verbotene Handlung nach § 95a III Nr. 3 UrhG darstellt. Der für diese Beurteilung maßgebliche Durchschnittsnutzer sei nicht in der Lage den schwer lesbar gemachten Programmcode der Anti-Werbe-Sperre auszulesen und auf Basis dieser Erkenntnisse neue Filterregeln für den verwendeten AdBlocker zu definieren, sodass in einem solchem Fall das Vorliegen einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme anzunehmen ist.

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30. Juli 2015

Kein Rechtsverstoß durch Werbeblocker-Programm „Adblock Plus“

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Urteil des LG Hamburg vom 21.04.2015, Az.: 416 HKO 159/14

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