Werben von LED-Leuchten durch technische Angaben kann irreführend sein
Technische Angaben, die zu Werbezwecken von LED-Deckenleuchten angegeben werden, sind irreführend, wenn nicht hinreichend deutlich wird, ob sich die Angabe auf die Leuchte oder auf das Leuchtmittel bezieht. Eine runde, flächig strahlende LED-Deckenleuchte mit geringer Bauhöhe fällt nicht unter den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, wenn sie keine charakteristischen Merkmale aufweist, die auf die betriebliche Herkunft hinweisen können.