50%-Rabattaktion der mytaxi-App nicht wettbewerbswidrig
Die Rabattaktion eines Unternehmens, bei welcher der Kunde 50% des Fahrpreises erstattet bekommt, wenn er das Taxi über eine Taxivermittlungs-App bestellt und die Fahrt auch über diese App bezahlt, verstößt nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist daher auch nicht wettbewerbswidrig. Zum einen ist das betroffene Unternehmen nicht Unternehmen i.S.d. PBefG, da die reine Vermittlungstätigkeit nicht zur Annahme der Unternehmereigenschaft führt, zum anderen wird die vorgeschriebene Tarifbindung nicht umgangen, da das Beförderungsunternehmen das festgesetzte Beförderungsentgelt vollständig erhält.