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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Täuschung“

14. September 2011

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“

Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10

Der an Kinder gerichtete Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark ist irreführend. Beim relevanten Verkehrskreis wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass bei täglichem Konsum vergleichbare Vorteile wie bei einem Glas Milch zu erwarten sind. In Wahrheit enthält das Produkt auf dieselbe Menge bezogen ein Mehrfaches an Zucker als Vollmilch.
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06. Dezember 2010

Zulässige Werbeanzeige trotz Ähnlichkeit zu redaktionellem Text

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.04.2010, Az.: I-20 U 251/08

Das OLG Düsseldorf entschied im vorliegenden Fall, dass ein Werbebeitrag trotz der Ähnlichkeit zum redaktionellen Text zulässig sei, da sich der nachfolgende Text zum einen von dem redaktionellen Beitrag unterscheide und zum anderen Name des Produkts mehrmals genannt und das Produkt plump und daher erkennbar beworben werde.

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18. Mai 2009

Aufgepasst, Werbung!

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26.03.2009, Az.: 6 U 242/08

Ist eine Werbung darauf ausgelegt, entweder richtig verstanden zu werden und unbeachtet zu bleiben oder falsch verstanden und daher zur Vertragsgrundlage zu werden, so ist dies bei bereits geringer Irreführungsquote nicht zulässig. Auffällig ist zudem, dass der Werbung eine Anpreisung der Leistungen völlig fehlt, was gerade bei werblichen Erstkontakt üblich ist. Vielmehr wird darauf vertraut, dass der Leser durch die Anweisung, die Adresse zu überprüfen und zu vervollständigen, nur mit eingeschränkter Aufmerksamkeit vorgeht.

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06. April 2009

Weichfertigpackungen als Mogelpackungen?

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.10.2008, Az.: 14 U 240/07 Auch erhebliche Lufteinschlüsse lassen sich von einem Durchschnittsverbraucher durch Tasten und Betrachten der Verpackung klar feststellen. Die Verpackung muss nicht durchsichtig sein. Gerade bei Gewürzen ist für den Käufer ohnehin die angegebene Füllmenge entscheidend, die eine Fehlvorstellung des Käufers vermeidet. Mithin wird nicht mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Verpackung enthalten ist.
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