Tabakwerbeverbot gilt auch für die Homepage eines Tabakherstellers
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Auf der Unternehmenshomepage eines Tabakherstellers darf, auch wenn die Website nicht über einen Online-Shop verfügt, keine Abbildung rauchender Menschen gezeigt werden. Das Tabakwerbeverbot erfasst auch eine kommerzielle Kommunikation, die den Verkauf von Tabakerzeugnissen indirekt fördert, die also über eine indirekte Werbewirkung verfügt.