DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Tabak“

30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

© Prostock-studio - Fotolia.com
Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
06. Dezember 2010

Verbot für Tabakwerbung auch bei Imagewerbung

Pressemitteilung Nr. 225/2010 des BGH zum Urteil vom 18.11.2010, Az.: I ZR 137/09 Neben dem bereits vorherrschenden Verbot, für Zigaretten und Tabak im Allgemeinen zu werben, untersagte der BGH nun auch die bloße Imagewerbung für ein Tabakunternehmen. Auch wenn nicht direkt für die Produkte eines Tabakherstellers geworben wird und nur auf das Unternehmen selbst Bezug genommen wird, ist hierin eine wettbewerbswidrige und somit unzulässige Werbung zu sehen. Die dem Tabakkonsum innewohnenden Gefahren dürfen auch nicht mit bloßer Imagewerbung verharmlost werden.
Weiterlesen
14. Juli 2009

Tabak-Werbung in Printmedien

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2007, Az.: 408 O 196/07

Wenn ein Tabak-Unternehmen in einer Mitgliederzeitschrift einer Regierungspartei über ihr Jugendschutzprogramm informiert und dabei Ihre Produkte zur Zuordnung von Unternehmen mit der Zigarettenmarke abdruckt, verstößt dies nicht gegen das Werbeverbot von Tabakprodukten in Printmedien. Solange der Informationscharakter etwaige Werbeeffekte überwiegt, ist ein Abdrucken entsprechender Artikel von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG umfasst und geschützt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.