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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Supermarkt“

20. August 2020

BGH ruft EuGH zu Warnhinweisen beim Zigaretten-Verkauf an

© Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
BGH, PM zum Beschluss vom 25.06.2020, Az.: I ZR 176/19

Der Streit um Warnhinweise auf Zigarettenautomaten im Kassenbereich geht in die nächste Runde. Nachdem auch die Berufung gegen das abweisende Urteil des Landgerichts ohne Erfolg blieb, landete die Sache beim BGH. Dieser sieht sich jedoch aktuell nicht zur Entscheidung fähig, sondern ruft zunächst den EuGH an. Dieser soll unter anderem klären, ob gesundheitsbezogene Warnhinweise im Sinne der Tabak-Richtlinie (2014/40/EU) verdeckt werden, wenn die gesamte Zigarettenpackung durch einen Warenautomaten verdeckt wird.

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13. September 2019 Kommentar

Erneute Verhandlung möglich? 23.760 Kilo Limetten Beweis genug: Morrison Supermarkets verliert im Streit um „morrisonsfresh.com“

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Entscheidung vor der WIPO im UDRP-Verfahren vom 11.05.2019, Case No. D2019-0645

Im Streit um die Domain „morrisonsfresh.com“ zog der britische Supermarkt-Gigant „Wm Morrison Supermarkets PLC“ den Kürzeren. Beide Parteien trugen stichhaltige Beweise vor, die sich im Ergebnis sogar die Waage hielten. Dass dann freilich nicht auf Übertragung entschieden werden kann ist nur logisch. Weit bemerkenswerter ist jedoch eine im Zuge des Verfahrens vom entscheidenden Mediator angedeutete Möglichkeit: Das zukünftige Verhalten der Parteien könne unter gewissen Voraussetzungen die Grundlage für ein erneutes Übertragungsgesuch sein.

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06. August 2018

Supermärkte müssen keine Schockbilder an Zigarettenautomaten anbringen

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Urteil des LG München I vom 05.07.2018, Az.: 17 HK O 17753/17

Das Angebot von Zigaretten an Supermarktkassen mittels eines Zigarettenautomaten, der die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Packungen vollständig verdeckt, stellt nicht grundsätzlich einen Wettbewerbsverstoß dar. Ebenso wenig kann es zu beanstanden sein, wenn die Verpackungen der Zigaretten auf dem Automaten symbolisch so dargestellt sind, dass die erforderlichen Warnhinweise nicht zu sehen sind. Der Verbraucher nimmt die Warnhinweise zur Kenntnis, wenn er die Sortenwahltaste betätigt und die gewählte Schachtel erhält. Im Supermarkt kann der potentielle Kunde diese Hinweise noch in seiner Entscheidungsfindung vor dem Kauf berücksichtigen, womit ihm auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten werden.

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29. Juli 2013

2 mm Schriftgröße reichen aus

Urteil des BGH vom 07.03.2013, Az.: I ZR 30/12 Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.
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