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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Stückzahl“

30. Oktober 2018

Süßwarenhersteller muss Stückzahl von Raffaellos auf Verpackung angeben

©sun_apple - Fotolia.com
Pressemitteilung Nr. 48/2018 des OLG Frankfurt a. M. vom 25.10.2018, Az.: 6 U 175/17

Hersteller von Süßwaren, welche ihre Pralinen einzeln und jeweils von einer verschweißten Folie verpackt in einer Umverpackung vertreiben (hier: „Raffaello“), müssen bereits auf der Umverpackung angeben, wie viele Teile enthalten sind. Diese Art der Umhüllung ist als „Einzelpackung“ im Sinne von Art. 23 i. V. m. Anhang IX Nr. 4 LMIV einzuordnen, weshalb die Angabe der enthaltenen Stückzahl auf der Verpackung nach Unionsrecht verpflichtend ist. Die Angabe der reinen Nettofüllmenge ist dagegen gerade nicht ausreichend, da die Angabe der Anzahl an Einzelpackungen in einer Packung eine wesentliche Information darstellt, die die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers beeinflusst.

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21. Oktober 2010

Croissants müssen gewogen werden

Urteil des OVG Koblenz vom 25.08.2010, Az.: 6 A 10624/10.OVG Ein Anbieter von feinen Backwaren, die in Fertigverpackungen zu mehreren Stück abgegeben werden, muss das Gewicht und nicht nur die Stückzahl auf der Packung angeben. Weder werden die angebotenen Gebäckstücke nach der Verkehrsauffassung nach Stückzahl gehandelt, noch dient die Pflicht zur Angabe des Gewichtes lediglich zur Verhinderung von Verbrauchertäuschung, so dass die Stückzahlangabe zu diesem Zweck genügen würde. Auch verletzt die Pflicht zur Gewichtsangabe den Betroffenen weder in seiner Berufsausübungsfreiheit noch in seinem Gleichheitsrecht. 
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