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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Stromanbieter“

29. September 2016

Yello Strom muss Kunden verschiedene Zahlungsweisen anbieten

© Fiedels
Urteil des LG Köln vom 16.08.2016, Az.: 33 O 2/16

Ein Energieversorgungsunternehmen (hier: Yello Strom) kann seinen Kunden zwar grundsätzlich verschiedene Zahlungsmöglichkeiten im Rahmen verschiedener Vertragsvarianten anbieten, allerdings müssen die Produkte außer in Bezug auf Zahlungsweise und – durch die Zahlungsweise bedingte – unterschiedliche Kosten im Übrigen identisch sein. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 41 Abs. 2 S. 1 EnWG vor, da dem Kunden kein „breites Spektrum an Zahlungsmodalitäten“ zur Verfügung steht, wodurch dieser unangemessen benachteiligt wird.

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09. April 2013

Unzulässige Werbeanrufe

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2012, Az.: 14 U 64/11 Kundenwerbung in Form des Telefonvertriebes ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene vor dem Gespräch ausdrücklich in das Gespräch einwilligt. Eine Einwilligung kann nicht bereits dann angenommen, weil der Angerufene das Gespräch annimmt und fortführt. Auch das Einverständnis eines Ehepartners kann dem Angerufenen nicht zugerechnet werden. Die von einem Dritten erteilte Einwilligung bedeutet nicht zugleich die Einwilligung der angerufenen Person.
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01. Februar 2013

Wettbewerbsverstoß bei Verwendung personenbezogener Daten früherer Kunden

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.05.2012, Az.: 6 U 38/11 Stromanbieter dürfen ihre früheren Kunden nicht unter Verwendung der Information, dass diese zur Konkurrenz gewechselt haben, zu dem Zweck anschreiben, diese Kunden zum Rückwechsel zu veranlassen. Im vorliegenden Fall schickte ein Stromanbieter seinem ehemaligen Kunden nach dessen beabsichtigtem Anbieterwechsel ein Werbeschreiben, das eine Gegenüberstellung seiner Strompreise mit denen des neuen Stromanbieters enthielt. Das OLG Karlsruhe sieht darin einen Wettbewerbsverstoß, weil der Stromanbieter geschützte Daten seines ehemaligen Kunden (personenbezogene Daten) benutzte, um eigene Werbung zu betreiben. Nach alledem können lauterkeitsrechtliche Ansprüche auf die Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Werbung gestützt werden.
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