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Urteil_Bundesgerichtshof

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21. Juli 2026 Top-Urteil

Prime Video durfte Werbung im laufenden Abo einführen

Urteil des Bayerischen OLG vom 17.07.2026, Az.: 102 VKl 1/24 e

Das BayObLG hat die Abhilfeklage gegen Änderungen bei Prime Video abgewiesen. Die Einführung von Unterbrecherwerbung war nach den bestehenden Vertragsbedingungen zulässig, weil keine Werbefreiheit vereinbart war. Auch der Wegfall von Dolby Vision HDR, Dolby Atmos und „Watch Party“ begründete keinen Mangel des digitalen Produkts. Schadensersatzansprüche der betroffenen Prime-Abonnenten bestanden daher nicht.

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