Es kommt nicht alleine auf die Größe an!
Urteil des OLG Köln vom 15.07.2011, Az.: 6 U 50/11
Für die in einer Tageszeitung abgedruckte Werbeanzeige bedarf es keiner Mindestschriftgröße von 6pt. Es kommt bei einer kleineren Schriftgröße vielmehr darauf an, ob bestimmte Umstände vorliegen, die die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördern und auch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar sind.
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