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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Statt-Preis“

23. April 2012

Irreführung durch „Listenpreise“

Urteil des LG Kiel vom 30.09.2011, Az.: 14 O 56/11

Nimmt ein Unternehmen eine Gegenüberstellung des „Listenpreises“ mit dem „XXX-Abholpreis“ vor, so stellt dies auf Grund des mehrdeutigen Begriffs „Listenpreis“ eine irreführende Angabe dar. Ein erheblicher Teil der Verbraucher versteht diesen ohne irgendeinen klarstellenden Zusatz nicht als eigenen Preis des Werbenden, sondern vielmehr als Preisliste des Herstellers oder des Großhändlers oder  einer Einkaufsgemeinschaft. Dem Verbraucher wird somit ein Preisvorteil suggeriert, dessen Existenz und Höhe er nicht nachvollziehen kann.
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20. Juli 2010

Werbung mit Stattpreisen ohne Erläuterung zulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.2010, Az.: I-20 U 28/10 Die Werbung mit Statt-Preisen im eigenen Online-Shop ist auch dann zulässig, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, auf welchen Preis sich der durchgestrichene Preis bezieht. Ein Verbraucher ist solche Preiswerbungen gewohnt und versteht unter dem „Statt“-Preis den Preis, den der Händler früher selbst für den Artikel forderte. Ein Wettbewerbsverstoß liegt damit nicht vor.
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