Keine „Stadtwerke“ in der Privatwirtschaft
Urteil des LG Kiel vom 27.07.2009, Az.: 15 O 47/09
Die Verwendung des Begriffs "Stadtwerk" oder "Stadtwerke" in der Firmenbezeichnung eines Versorgungsunternehmens ist dann irreführend, wenn das Unternehmen rein privatwirtschaftlich ist und keinen Bezug zu einer Kommune aufweist. Es kommt dabei auf die Sicht des Verbrauchers an, der mit dem Begriff "Stadtwerke" immer noch ein Unternehmen der Daseinsvorsorge assoziiert, das nur kostendeckend, nicht aber gewinnorientiert arbeitet.
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Die Verwendung des Begriffs "Stadtwerk" oder "Stadtwerke" in der Firmenbezeichnung eines Versorgungsunternehmens ist dann irreführend, wenn das Unternehmen rein privatwirtschaftlich ist und keinen Bezug zu einer Kommune aufweist. Es kommt dabei auf die Sicht des Verbrauchers an, der mit dem Begriff "Stadtwerke" immer noch ein Unternehmen der Daseinsvorsorge assoziiert, das nur kostendeckend, nicht aber gewinnorientiert arbeitet.