Staatliches Sportwettenmonopol dient der Bekämpfung der Wettsucht
Pressemitteilung des SaarOVG vom 13.10.2009 zum Beschluss vom 5.10.2009, Az.: 3 B 321/09
Das OVG untersagt Privaten die Sportwetten-Wettvermittlung ins EU-Ausland. Das mit dem staatlichen Sportwettenmonopol verfolgte Ziel, die Wettsucht und Wettleidenschaft zu bekämpfen, wird hierfür als Begründung eines höherrangigen öffentlichen Interesses angeführt.