Wettbewerbswidrige Werbung mit Champions League Karten
Urteil des LG Stuttgart vom 19.01.2012, Az.: 35 O 95/11 KfH
Das LG Stuttgart urteilte zu Beginn des Jahres, dass die Werbung eines Sportartikelherstellers mit einem Gewinnspiel, dessen Preis zwei VIP-Tickets für das UEFA Champions League ("UCL") Finale 2012 waren, wettbewerbswidrig war.Der Grund hierfür war, dass der Sportartikelhersteller keinen Sponsoringvertrag mit dem europäischen Kontinentalverband des Fußballs unterhalten hatte und so in wettbewerbswidriger Weise den guten Ruf der UEFA Champions League ausbeutete.