„Sparkling Tea“ ist kein Tee
Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2012, Az.: I- 4 U 143/11
Die Gestaltung der Flaschen des Schweppes Produkts „Sparkling Tea“ stellt keine irreführende Werbung dahingehend dar, dass es sich bei dem hier in Rede stehenden Getränk um Tee im Sinne der Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen handelt oder dass das Produkt unter Verwendung aufgebrühten Tees hergestellt werde. Es entsteht nicht der Eindruck, dass hier aufgebrühter Tee angeboten wird, weil das Getränk der Beklagten eben nicht nur "Tea", sondern "Sparkling Tea" heißt und die Aufmachung an einen Eistee erinnert.
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