Advertiser bei Spam kein mittelbarer Störer im Sinne des § 1004 BGB
Urteil des LG Stuttgart vom 29.05.2013, Az.: 13 S 200/12
Ein Advertiser in einem Affiliate-Marketing-Netzwerk ist kein mittelbarer Störer nach § 1004 BGB, wenn ohne sein Wissen und seine Erlaubnis über einen in diesem Netzwerk mit ihm verbundenen Publisher Spam-Mails versendet werden.
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