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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Spam-Mails“

01. Dezember 2016

Einwilligung in Werbung verliert nach längerem Zeitraum ihre Aktualität

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Urteil des AG Bonn vom 10.05.2016, Az.: 104 C 227/15

Wer im Bereich des Online-Marketings Werbemails versendet, muss die vorher eingeholte Einwilligung des Empfängers detailliert darlegen können. Dazu gehört, dass die Einverständniserklärung gespeichert wird und jederzeit ausgedruckt werden kann. Die bloße Angabe einer IP-Adresse genügt nicht. Weiter kann eine Einwilligung nach Ablauf eines längeren Zeitraums (hier: vier Jahre) ihre Aktualität und also ihre Gültigkeit verlieren.

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