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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Spam-Mail“

14. Juni 2022

Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam

© A. Hartung - stock.adobe.com
Urteil des KG Berlin vom 15.09.2021, Az.: 5 U 35/20

Die Frage, ob ein kurzer Footer am Ende einer ansonsten rechtmäßigen E-Mail unzulässig ist, bejahte das Gericht. Grund für diese Entscheidung war der zweizeilige Zusatz zu einer sonst sachgemäßen E-Mail mit dem Inhalt: "XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt. Nutzen Sie www.XXXXX.de". Das Gericht lies diesen Zusatz bereits ausreichen, um die komplette E-Mail als tatbestandliche Werbung einzuordnen. Handelt es sich um eine werbliche E-Mail, darf diese jedoch nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten.

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11. Juni 2015

Zur Zulässigkeit von Werbenachrichten bei Anwendung des Single-Opt-In-Verfahrens

© Ene
Beschluss des AG Hamburg vom 05.05.2014, Az.: 5 C 78/12

Werden Werbenachrichten an den Nutzer einer Online-Partnervermittlung gesendet, so kann dies nur zulässig sein, wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Erfolgt im Rahmen solch einer Plattform allerdings die Erstellung eines Basis-Profils lediglich anhand der Angabe einer Email-Adresse, der Vergabe eines Passwortes sowie eines ca. 20 Minuten umfassenden Persönlichkeitstests, so ist diese Vorgehensweise nicht geeignet, rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten zu unterbinden. Deshalb muss in solch einem Fall zusätzlich durch eine geeignete Maßnahme - wie durch das sog. Double-Opt-In-Verfahren- sichergestellt werden, dass eine ausdrückliche Einwilligung in Form einer aktiven Bestätigung tatsächlich vorliegt.

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