Online-Händler haftet für irreführende Werbung auf Preisvergleichsportalen
Online-Händler haften auch für irreführende Werbung durch Produktbilder der eigenen Waren auf Webseiten von Preissuchmaschinen verschuldensunabhängig auf Unterlassung. Erweckt ein Produktbild auf einem solchen Preisvergleichsportal fälschlicherweise den Eindruck, das neben dem Artikel abgebildete Zubehör wäre ebenfalls vom Angebot umfasst, ist dies irreführend. Diese Irreführungsgefahr kann nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, wofür ein "Produktdatenblatt" aber nicht ausreicht.