DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Smartphone“

04. März 2014

Werbeaussage „Schneller kann keiner“ nicht irreführend

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.01.2014, Az.: 6 U 228/13

Die Werbeaussage "Schneller kann keiner" stellt keine Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich die Behauptung einer Spitzengruppenstellung dar. Der Durchschnittsnutzer eines Smartphones entnimmt dieser werbetypisch zugespitzten Aussage lediglich, dass er im Hinblick auf die durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten  eine Leistung erhält,  die von keinem anderen Anbieter übertroffen wird. Da zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderer Anbieter eine  höhere durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit angeboten hat, liegt keine Irreführung vor.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.