Uber-Fahrervermittlung ist Verkehrsdienstleistung
Der Fahrervermittlungsdienst Uber erbringt eine Verkehrsdienstleistung. Die Smartphone-App, die private Fahrer an Personen vermittelt, welche im Innenstadtbereich eine Mitfahrgelegenheit benötigen, ist nicht nur ein reiner Vermittlungsdienst. Die Tätigkeit ist mit der daraus resultierenden Verkehrsdienstleistung so eng verbunden bzw. ermöglicht diese überhaupt, sodass sie insgesamt als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts einzustufen ist. Deren Ausgestaltung und Kriterien sind daher von den Mitgliedstaaten zu regeln.