DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Sie bekommen die Ware geschenkt“

19. März 2012

Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet

Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 16.03.2012, Az.: 4 K 4251/11

Die Werbeaktion „Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet“ stellt kein (grds. verbotenes) Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrage dar.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.