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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Sicherheit“

03. Juli 2015

Sicherheitsgefährdender Garagentorantrieb stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14

Der Vertrieb eines Garagentorantriebes kann einen abmahnfähigen Verstoß gegen § 3 I ProdSG darstellen, wenn bei dem vertriebenen Produkt die Möglichkeit einer Geräteeinstellung besteht, wonach bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht ausgeschlossen ist.

Der Hersteller muss Vorkehrungen treffen, dass Verbraucher, denen die vorgeschriebenen Grenzwerte der Betriebswerte unbekannt sind, keine Einstellungen wählen können, die zu einer Überschreitung diese Grenzwerte führen. Der Gefahr kann auch durch einen geeigneten Warnhinweis in der Betriebsanleitung des Produktes begegnet werden, sofern die Gefährdung nicht bei jeder denkbaren Verwendung des Garagentorantriebes besteht.

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27. Oktober 2014

Selektives Vertriebssystem für Fahrradträger ist zulässig

Urteil des LG Bamberg vom 05.08.2014, Az.: 1 HK O 31/13

Ein selektives Vertriebssystem ist ausnahmsweise nicht kartellrechtlich verboten, wenn ausschließlich qualitative Kriterien, wie eine fachliche Eignung des Wiederverkäufers oder die Ausstattung des Betriebs, für den Selektivvertrieb maßgebend sind. Handelt es sich um den Vertrieb hochpreisiger Fahrradtransportträger, bei welchen der richtigen Handhabung eine hohe Sicherheitsrelevanz zukommt, kann nur auf diese Weise der ordnungsgemäße Gebrauch und die Qualität der Ware gewährleistet werden.

Vertreibt ein nicht autorisierter Händler Waren mit entfernten Kontrollnummern des Herstellers, welche sowohl einer Rückverfolgung des Herstellungsprozesses als auch der Vertriebswege dienen, so stellt dies eine Störung des selektiven Vertriebssystems und eine wettbewerbsrechtliche Behinderungsmaßnahme dar.

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