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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Serviceentgelt“

16. Oktober 2018

Bei Übernahme fremder Werbemittel haftet das Reisebüro für dessen Inhalt

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 6 U 18/17

Es verstößt gegen § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV), ein anfallendes Serviceentgelt nicht in den Gesamtpreis der Reise miteinzubeziehen. Für einen solchen Verstoß haftet auch das Reisebüro, selbst wenn es den Reisekatalog nicht selbst erstellt hat, sondern die Werbemittel eines Reiseveranstalters übernimmt. Die Werbemittel des Veranstalters macht sich das Reisebüro in diesem Moment zu eigen und haftet damit in gleicher Weise wie für eigenes Material.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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