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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Service-Entgelt“

30. November 2016

Gesamtpreis für Kreuzfahrt muss auch Service-Entgelt umfassen

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Beschluss des OLG Hamburg vom 31.03.2016, Az.: 5 U 96/14

Das Service-Entgelt für eine Kreuzfahrt ist kein variabler Faktor im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG, da seine Höhe im Voraus berechnet werden kann. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Entgelt ausnahmsweise – etwa wenn die übliche Servicequalität nicht eingehalten wird – geringer ausfallen kann. Das Service-Entgelt muss daher in den Gesamtreisepreis miteinberechnet werden, es ist nicht ausreichend, dass ein Sternchenhinweis an der Preisangabe auf einen Link verweist, der wiederum die Höhe des Entgelts genau bezeichnet.

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04. Februar 2016

Service-Entgelt ist als Preisbestandteil im End- bzw. Gesamtpreis einer Kreuzfahrt anzugeben

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2015, Az.: 6 U 69/14

Stellt ein Angebot (hier: eine Kreuzfahrt) eine „Aufforderung zum Kauf“ dar, bei dem auch die Service-Pauschale ohne weiteres kalkuliert werden kann, so ist immer auch der End- bzw. Gesamtpreis anzugeben. Dieser muss das Service-Entgelt als Preisbestandteil beinhalten, wenn die Kosten – anders als bspw. Trinkgelder - auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfallen. Dabei ist unabhängig, ob dieser Betrag im Falle einer „Schlechtleistung“ des Reiseveranstalters nach unten korrigiert werden kann, denn grundsätzlich muss der Reisende im Vorfeld auch mit dieser Ausgabe rechnen.

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28. Oktober 2015

Endpreis einer Kreuzfahrt muss Service-Entgelt beinhalten

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Urteil des BGH vom 07.05.2015, Az.: I ZR 158/14

a) Auf Preisangaben für Dienstleistungen sind die Vorschriften über die Informationspflichten in Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und in Art. 22 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt nebeneinander anwendbar.

b) Ein Service-Entgelt, das bei einer Kreuzfahrt für jede beanstandungsfrei an Bord verbrachte Nacht zu zahlen ist, ist Teil des nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG anzugebenden Gesamtpreises.

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