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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Service-Call“

27. August 2015

Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen innerhalb eines Service-Calls unzulässig

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Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015, Az.: OVG 12 N 71.14

Die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung im Rahmen eines Service-Calls (sog. Opt-in-Anfrage) stellt eine Nutzung der privaten Telefonnummern der Kunden und damit eine personenbezogene Datennutzung im Sinne des § 3 Abs. 5 BDSG dar. Die Durchführung der Service-Calls ist zwar zulässig, die weitere Verwendung der Telefonnummern der Kunden ohne deren Einwilligung, als mittelbar absatzfördernde Maßnahme, allerdings datenschutzwidrig.

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