Werbung „Kostenlose Schätzungen“ ist keine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“
Urteil des OLG Celle vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12
Die Werbung "kostenlose Schätzungen" stellt keine Selbstverständlichkeit dar und ist damit nicht wettbewerbswidrig. Vorliegend bot ein Goldschmied für den Ankauf von Edelmetallen kostenlose Schätzungen an. Dies ist jedoch keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, die vom Verbraucher stets erwartet werden kann, auch wenn eine solche bei Goldschmieden marktüblich ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderleistung.
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